Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und der Ermäßigung des Rundfunkbeitrages ist das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach zuständig. Entsprechende Anträge sind dort zu stellen.
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Röhl, Cathrin
Verwaltungsgebäude II
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Raum 20
RoehlC@vgtt.de
Telefon: 06541/708-254